Der Agrardiesel
Das Wachstumschancengesetz lässt weiter auf sich warten. Eigentlich wollten wir mit den Beschlüssen hieraus den Beitrag im neuen Jahr starten. Das müssen wir leider verschieben. Vor Ostern ist mit der Verabschiedung des Gesetzes wohl nicht zu rechnen.
Wieso sich zwischendrin nicht einmal etwas genauer mit den Bauernprotesten beschäftigen? Mittlerweile nicht mehr zentraler Gegenstand der Nachrichten, aber sie haben doch lange für Wirbel gesorgt. Was steckt eigentlich dahinter?
Jeder, der Auto fährt und hin und wieder tankt, weiß, dass neben dem eigentlichen Preis des Kraftstoffs auch Steuern erhoben werden. Für einen Liter Benzin werden beispielsweise ca. 0,65 Euro an Energiesteuer fällig und für Diesel ca. 0,47 €. Das Energiesteuergesetz wurde 2006 zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen wie Kraft- und Heizstoffen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes erlassen. Dabei haben sich die Regelsteuersätze der einzelnen Energieträger nicht sonderlich geändert. Jeder, der Kraftstoff bezieht, ist von der Steuer betroffen (also auch Landwirte). Im § 57 des Energiesteuergesetzes wird die Steuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geregelt. Die einzelnen Voraussetzungen zur Entlastung erspare ich euch an dieser Stelle. Die Steuerentlastung für einen Liter Diesel beträgt 0,21480 €. Beinahe 50 % der gezahlten Energiesteuer erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf Antrag also zurück. Wenn vom „Agrardiesel“ die Rede ist, ist also kein spezieller Diesel gemeint, den die Land- und Forstwirtschaft verwendet, sondern die Steuervergünstigungen, die für solche Betriebe damit einhergehen.
Mitte Dezember des vergangenen Jahres wurde dann bekannt, dass Streichungen in der Kfz-Steuerbefreiung und dem Agrardiesel geplant sind. Einer von vielen Gründen für die Streichung sicherlich auch hier das klaffende Haushaltsloch im Etat (wir erinnern uns, daher auch die Verzögerungen beim Wachstumschancengesetz …). Aktuell scheint es auf eine schrittweise Kürzung der Subventionen hinauszulaufen. Der Beschluss des Bundestages sieht eine Entlastung des Diesels ab März 2024 in Höhe von 0,12880 € vor, ab 2025 sind es noch 0,06440 € und ab 2026 gibt es keine Entlastung mehr. Damit sollen Mehreinnahmen in Höhe von bis zu 440 Millionen Euro generiert werden. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes zum Nachtragshaushalt 2021 waren ca. 60 Milliarden Euro weggefallen. Die Streichung der Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ist gänzlich vom Tisch (geplante Mehreinnahmen von ca. 480 Millionen Euro). Was passiert, bleibt abzuwarten. Einige Politiker:innen machen die Rücknahme der Steuerentlastungskürzung zur Voraussetzung ihrer Zustimmung zum Wachstumschancengesetz.
Sich zu der Thematik eine Meinung zu bilden und einen Standpunkt zu vertreten, ist nicht einfach. Wünschenswert wäre doch aber eine Agrarwirtschaft, die sich selbst tragen kann und nicht auf steuerliche Subventionen und Milliarden von Fördergeldern aus Brüssel angewiesen ist. Aus klimapolitscher Sicht ist der Schritt ebenfalls nachvollziehbar. Begrüßenswert und aus umweltpolitischen Aspekten längst überfällig sind die Bestrebungen zur Kerosinsteuer, welche bei innerdeutschen Flügen ebenfalls Thema im Bundestag waren, nun aber womöglich eher durch höhere Ticketsteuern auf Flugreisen abgelöst scheinen.
06.02.2024
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