elster.de – Das Grauen?
So, ihr habt euch jetzt sicher schon ein bisschen vertraut gemacht mit der Oberfläche und findet euch in der Navigation zurecht. Dann wollen wir doch mal schauen, wie man mit Elster die Einkommensteuererklärung erstellt. Auf dem Startbildschirm wählt ihr als neues Formular die Einkommensteuererklärung. Dann wählt ihr aus, für welches Jahr ihr eure Erklärung abgeben wollt (wer freiwillig seine Erklärung einreicht, kann bis zu vier Jahre zurück, also beispielsweise noch für 2019). Wenn es eure erste Erklärung in Elster ist, ist eine Datenübernahme aus Vorjahren nicht möglich. Mit dem Anlagenassistenten klickt ihr euch durch einige Fragen, aus deren Antworten Elster die benötigten Formulare zusammenstellt. Die einzelnen Anlagen könnt ihr im weiteren Verlauf auch nachträglich noch ändern. Wer seine erste aber geschafft hat, kann mit der Datenübernahme viel Zeit sparen. Neben den Daten des Hauptvordrucks werden nämlich auch Werbungskosten und Co. aus Vorjahren vorgetragen.
Mit dem nächsten Step hat man im Grunde schon die halbe Erklärung fertig. Es wird gefragt, ob man Bescheinigungen einfüllen möchte. JAAA, unbedingt! Dahinter verbirgt sich, dass alles, was dem Finanzamt über euch gemeldet wird, für euch zum Abruf bereitsteht. Das ist zum Beispiel die Lohnsteuerbescheinigung, Vermögenswirksame Leistungen, Riester Rente, Renteneinkünfte, Entgeltersatzleistungen; sowas halt. Das Beste: Alle Daten der Bescheinigungen stehen dann schon gleich an der richtigen Stelle im Formular. Wie fülle ich Bescheinigungen ein? Hier kommt euer Abrufcode, den ihr sehr gut aufbewahren solltet, ins Spiel. Ihr wählt aus, für wen ihr Bescheinigungen abrufen wollt und et voilà, da sind sie. Wer sich zusammenveranlagt und für seinen Ehepartner die Abrufberechtigung hat, kann die Daten seines Partners ebenfalls einspielen.
Nun sind wir in der Erklärung angekommen. An dieser Stelle der Hinweis: Links über die Navigation seht ihr die einzelnen Formulare und könnte euch schnell an die gewünschte Stelle begeben. Außerdem könnt ihr Anlagen hinzufügen oder entfernen.
Im Hauptvordruck macht ihr ganz allgemeine Angaben zu euch. Anschließend bearbeitet ihr die jeweiligen Anlagen, die für euch relevant sind. Die Anlage haushaltsnahe Aufwendungen ist nicht zu unterschätzen. Eigenheimbewohner:innen haben sicher schon mal gehört, dass sie die Lohnkosten von Handwerkern, Schornsteinfeger oder die Gartenpflege steuerlich berücksichtigen können. Aber auch Mieter:innen sollten sich ihre Betriebskostenabrechnung genau ansehen. Hier finden sich ebenfalls klassische
Handwerkerleistungen. Wer mit einem Umzugsunternehmen umzieht, zahlt dabei ein kleines Vermögen, auch hierfür gibt es Geld zurück! Eine komplette Liste findet ihr hier.
Die für alle Arbeitnehmer:innen wichtigste Anlage ist die Anlage N. Aus der Bescheinigung ist euer Gehalt schon an der richtigen Stelle, fehlen noch die Werbungskosten. Werbungskosten sind grundsätzliche alle Aufwendungen, die mit der Ausübung eures Jobs in Verbindung stehen oder mit dem Erwerb eines Jobs, also auch Bewerbungskosten. Den größten Punkt nehmen die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein. Wer mehr als 18 km täglich zur Arbeit fährt, erreicht damit bereits die Werbungskostenpauschale von 1.200 € (2022). Die Arbeitstage braucht man nicht auszuzählen. Das Finanzamt erkennt 230 Tage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche an. Weitere Pauschalen, die ihr kennen solltet: 110 € für Arbeitsmittel und 16 € Kontoführungsgebühr. Arbeitnehmer:innen, die regelmäßig ausliegen, erfüllen in der Regel die Voraussetzungen der Mehraufwendungen für Verpflegung. Hier einfach die pauschalen 230 Tage unter Abwesenheit von mehr als acht Stunden angeben. Bekommt ihr diese vom Arbeitgeber erstattet, tragt sie unbedingt trotzdem ein. Durch eure Lohnsteuerbescheinigung weiß das Finanzamt, dass ihr welche erhaltet und so sollte zumindest der Betrag wiederzufinden sein. Weitere Tipps und Infos zu Werbungskosten lest ihr hier nach. Wichtig: Wer nicht viele Werbungskosten hat, braucht sich keine Mühe machen. Es gibt einen Werbungskostenpauschbetrag (1.200 € für 2022), den muss man erst einmal überschreiten.
Wer kirchensteuerpflichtig ist, gespendet hat oder Kosten einer ersten Berufsausbildung gelten machen möchte, macht das auf der Anlage Sonderausgaben. Die Anlage Vorsorgeaufwand befasst sich mit Renten-, Kranken-, Pflege- und weiteren Versicherungen. Auch hier sind die Beträge dank der Lohnsteuerbescheinigung bereits eingetragen. Für die meisten Steuerpflichtigen ist es vergebene Liebesmüh, die Beiträge aus Unfall-, Haftpflicht- oder privaten Zusatzversicherungen zusammenzutragen. Arbeitnehmer:innen übersteigen in der Regel mit ihrer Kranken- und Pflegeversicherung den Höchstbetrag von 1.900 € (für Selbstständige z. B. liegt der Höchstbetrag bei 2.800 €), sodass alle weiteren Versicherungen sich nicht auswirken. In der Anlage Kind macht man – wenig überraschend – alle Angaben rund um die eigenen Kinder. Das können sein: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Schulgeld, Kinderbetreuungskosten etc. Wer einen Behindertenausweis hat oder seine pflegebedürftigen Eltern pflegt, gibt das auf der Anlage zu außergewöhnlichen Belastungen an.
Wer meint, alles eingetragen zu haben, kann über die Schaltfläche Prüfen eben dies tun. Wenn keine Angaben fehlen, erscheint hier schon der vom Programm errechnete Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrag. Sollten Fehler auftreten, leitet einen die Seite relativ zuverlässig an die Stelle, an der man noch mal nachfassen muss. Ob ihr die Erklärung letztlich übermittelt, ist euch überlassen. Für fünf Euro Erstattung lohnt sich das vielleicht wenig, wobei ihr eure Arbeit ja schon gemacht habt.
Wen zwischendrin die Lust verlässt, der kann jederzeit das Formular speichern und verlassen und zu späterer Zeit weiter machen. Wir hoffen, wir konnten euch ein bisschen die Angst von Elster nehmen. Probiert euch einfach ein bisschen aus.
Stand 04.08.2023
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