Endspurt Steuererklärung 2022
Nichts schiebt man so gekonnt auf wie die eigene Steuererklärung. Das gilt übrigens auch für die, die sich beruflich tagtäglich mit anderer Leuten Steuererklärung beschäftigen… Jeder, der seine Erklärung für 2022 selbst macht und sie bisher nicht eingereicht hat, sollte sich so langsam sputen. Am 2. Oktober 2023 läuft die Frist ab, zumindest für alle, die verpflichtet sind, eine abzugeben. Wir möchten euch noch die ein oder anderen Tipps dazu mit auf den Weg geben.
Gängige Werbungskostenpauschalen, die man als Arbeitnehmer*in kennen sollte, sind 110 Euro für Arbeitsmittel und 16 Euro Kontoführungsgebühr. Beides sind Pauschalen, die das Finanzamt nicht hinterfragt. Die Fahrtkostenpauschale für den Weg zur Arbeit wiederum kennen die meisten. Für jeden vollen Kilometer bis zur Arbeitsstätte können 30 Cent angesetzt werden (ab dem 21. Kilometer der Entfernung sind es 38 Cent). Wer also täglich zur 30 Kilometer entfernten Arbeit fährt, setzt hierfür 2.254 Euro als Werbungskosten an (230 Tage x (20 km x 0,30 € + 10 km x 0,38 €)). Durchschnittlich hat das Jahr 230 Arbeitstage, von denen kann man grundsätzlich ausgehen und braucht nicht die tatsächlichen Tage auszuzählen. Die Kilometerpauschale ist fahrzeugunabhängig. Wer allerdings mit den Öffis unterwegs ist und dafür höhere Kosten aufwendet, setzt diese an. Die Entfernungspauschale macht man übrigens auch geltend, wenn man einen Dienstwagen fährt. In den meisten Fällen versteuert der Arbeitgeber davon einen Teil pauschal, der wird dann dagegen gerechnet, aber Angaben zur Entfernungspauschale sollte man in jedem Fall machen.
Arbeitnehmer*innen, die klassisch ausliegen und deshalb länger als acht Stunden von ihrer ersten Tätigkeitsstätte bzw. Wohnung weg sind, können hierfür Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 14 Euro pro Tag ansetzen. Wer sich beispielsweise morgens um sieben auf den Weg zur Baustelle oder ähnliches macht (meint also auswärts tätig ist und nicht in seiner ersten Tätigkeitsstätte) und nach 15 Uhr zurückkommt (nach Hause oder ins Büro), kann dafür 14 Euro geltend machen.
Benötigt man für seine Tätigkeit zum Beispiel ein Notebook und der Arbeitgeber übernimmt dafür keine Kosten, sind diese als Arbeitsmittel abziehbar. Hierbei entfällt dann die Pauschale. Seit 2021 brauchen die Kosten von technischen Wirtschaftsgütern nicht mehr auf ihre Nutzungsdauer von z. B. drei Jahren aufgeteilt werden. Seit 2021 können die Kosten für PCs, Drucker, Software und ähnliches sofort als Werbungskosten abgesetzt werden.
Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden unterliegen regelmäßig der Abgeltungssteuer. Das bedeutet, das Institut, welche die Kapitalerträge auszahlt, muss bereits Kapitalertragsteuer und Soli einbehalten. Kapitalerträge sind bis 801 Euro steuerfrei (ab 2023 1.000 Euro). Bei der Bank kann man einen sogenannten Freistellungsauftrag stellen, damit die Bank keine Steuer einbehält. Wer keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt hat, kann sich die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer über die Einkommensteuererklärung wiederholen. Kapitalerträge sind ein relativ komplexes Thema, wir werden hierzu einen gesonderten Artikel schreiben.
Wer Kinder hat, die eine Ausbildung machen und nicht mehr zu Hause wohnen, kennt sicherlich den Ausbildungsfreibetrag. Was vermutlich viele nicht kennen: Eltern können in ihrer Steuererklärung die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Kinder angeben. Als Azubi verdient man in der Regel nicht besonders viel Geld und meist lohnt es nicht, eine eigene Steuererklärung zu machen. Wenn das der Fall ist, können Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge laut Lohnsteuerbescheinigung auf Anlage Kind eintragen. Ob das Kind zu Hause wohnt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Alle Mieter denken bitte an Ihre Nebenkostenabrechnung. Die Beträge für Hausmeister, Wartungen aller Art, Gartenpflege und ähnliches sind als haushaltsnahe Dienstleistung auf Anlage haushaltsnahe Aufwendungen steuerwirksam (bei z. B. 500 Euro Kosten sind es 100 Euro weniger Steuer).
Seit 2020 werden energetische Baumaßnahmen gefördert. Wer z. B. in eine neue Wärmedämmung von Wänden oder Dächern investiert oder in eine neue Heizungsanlage (Achtung, Achtung), sollte sich die Anlage Energetische Maßnahmen genauer anschauen. Die Steuerermäßigung gibt es nur für Baumaßnahmen im selbst bewohnten Objekt, das älter als zehn Jahre ist. Das beauftragte Unternehmen muss eine entsprechende Bescheinigung vorlegen, die Rechnung muss in deutscher Sprache geschrieben sein und die Zahlung unbar an das beauftragte Unternehmen geleistet werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können bis zu 40.000 Euro pro Objekt vom Finanzamt erstattet werden. Anders als bei den haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen sind hierbei auch Materialkosten begünstigt, genauso wie Kosten für einen Energieberater oder Umfeldmaßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Voruntersuchungen oder die Entsorgung von Altanlagen. Im Jahr der Ausgaben werden sieben Prozent steuermindernd berücksichtigt. Im Folgejahr ebenfalls und im dritten Jahr noch sechs Prozent, sodass insgesamt 20 Prozent getragen werden. Die festzusetzende Steuer ermäßigt sich aber maximal auf null.
Teaser für kommende Newsletter: Gehaltsextras, Kapitalerträge
Stand 15.09.2023
Bürohaus in Schwerin
Obotritenring 17, 19053 Schwerin
Tel 0385-48507-0, Fax -90
Ihr Ansprechpartner
Philip Bars
Tel 0385-48507-10
bars@cwp.de