Energiepreispauschale für Minijobber
An die Energiepreispauschale (EPP) aus September 2022 erinnert sich vielleicht noch der ein oder andere. Jeder, der in 2022 Arbeitnehmer*in war und die Energiepreispauschale nicht über seinen Arbeitgeber erhalten hat, sollte sie sich in Erinnerung rufen und für das Jahr 2022 seine Steuererklärung machen. Vor allem für Schüler*innen und Student*innen, die neben Ihrer Schule/ ihrem Studium in 2022 einen Minijob hatten, ist die Erklärung simpel und „schnell verdientes Geld“. An euch richtet sich der Beitrag in erster Linie! Als Minijobber*in gibt man in der Regel keine Erklärung ab. Wozu auch? Man zahlt keine Steuern, dann gibt’s auch nichts wieder. Wer aber in 2022 eine Beschäftigung ausgeübt hat, ist anspruchsberechtigt, egal von wann bis wann und für wie lange man gearbeitet hat.
Was braucht es, um die 300 € über die Erklärung zu bekommen?
Die größte Hürde ist dabei wohl der Elster-Zugang. Elster.de ist die Seite der Finanzverwaltung, bei der man online ohne viel Schnick Schnack seine Erklärung abgeben kann. Jetzt denkt ihr euch: „Die haben gut reden, haben sie ja jeden Tag mit Steuern zu tun. Für mich sind das böhmische Dörfer.“ Da ist vermutlich etwas dran, und Elster ist nicht besonders intuitiv. Aber wenn ihr euch eine halbe Stunde Zeit nehmt, kommen am Ende 300 Euro dabei raus. Das ist doch den Versuch zumindest wert und wir versuchen euch so gut es geht zu lotsen. Also: Auf geht’s!
Wie gesagt, zu allererst braucht man überhaupt ein Benutzerkonto. Lest hierzu unseren Beitrag vom 22.06.23. Seid ihr eingeloggt, startet ihr auf der Startseite ein neues Formular. Das Jahr 2022 ist vermutlich eingestellt. Da es eure erste Erklärung mit Elster ist, könnt ihr keine Datenübernahme machen. Tragt euren Namen ein und fahrt ohne Anlagenassistenten fort. Dann erscheint eine laaange Liste mit Anlagen. Vorausgewählt ist der Hauptvordruck, der wird gebraucht, und die Anlage Vorsorgeaufwand, den braucht ihr nicht. Scrollt ihr bis ganz nach unten, findet ihr die „Anlage Sonstiges“. Den Haken setzt ihr, das ist unser Ziel. Anschließend will Elster wissen, ob ihr Bescheinigungen einfüllen wollt. Das brauchen wir nicht. Willkommen in der Erklärung!
Da es sich um eure erste Steuererklärung handelt, müsst ihr eine neue Steuernummer beantragen, wählt hierfür euer Bundesland und Finanzamt aus. Interessant sind im Hauptvordruck nur die Punkte eins und vier. Bei der eins gebt ihr eure personenbezogenen Daten an (Name, Adresse, Steuer-Identifikationsnummer und Religionszugehörigkeit) und bei Punkt vier eure Bankverbindung, damit das Finanzamt weiß, wohin eure 300 Euro gehen sollen. Die übrigen Punkte des Hauptvordrucks sind irrelevant, springt deshalb über den Navigationsbereich in die Anlage Sonstiges. Hier befasst sich der letzte Teil mit der EPP bei pauschalem Arbeitslohn. Klickt auf steuerpflichtige Person, setzt einen Haken und in Zeile 14 gebt ihr an, dass ihr die EPP nicht vom Arbeitgeber erhalten habt.
Das war es im Grunde schon. Jetzt wird es noch einmal spannend. Klickt im oberen Bereich auf Prüfen (aktuell seid ihr bei Eingeben – grün hinterlegt). Im Besten Fall steht hier: „keine Fehler vorhanden“ und eure Steuererstattung von 300 Euro wird angezeigt. Falls Fehler kommen, nicht unterkriegen lassen. Dann habt Ihr irgendwo ein Feld übersehen. Das Programm führt euch aber meist zuverlässig an die mögliche Fehlerquelle. Wenn keine Fehler mehr drin sind, aktiviert sich oben der Bereich Versenden. Dort bekommt ihr all eure Angaben noch mal zusammengefasst und könnt ganz unten die Erklärung absenden.
Ein paar Tage später klingelt es hoffentlich in der Kasse.
Wie gesagt, der Beitrag richtet sich in erster Linie an Schüler*innen und Student*innen, die nebenher jobben. So karo einfach ist es nämlich nur, wenn man außer seinem Minijob keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat und sonst nur z.B. Kindergeld und BAföG bekommt.
Die Zeilen 13 und 14 auf der Anlage Sonstiges ist dann aber auch für alle übrigen Minijobber, die keine Energiepreispauschale vom Arbeitgeber erhalten haben, die Stelle, um es zu beantragen. Da ihr aber vermutlich weitere Einkünfte habt, müsst Ihr hier und da noch weitere Felder ausfüllen.
Teaser für kommende Newsletter: elster.de Teil 2, Endspurt Steuererklärung 2022
Stand 13.07.2023
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